Entgelt­transparenz wird zur Managementaufgabe

Gerade in größeren Organisationen
entstehen dabei häufig Unsicherheiten:

  • Wie wird ein Auskunftsersuchen kor­rekt bearbeitet?
  • Welche Daten dür­fen wei­ter­ge­ge­ben werden?
  • Wie erklärt eine Führungskraft Gehaltsunterschiede im Gespräch?
  • Wie las­sen sich Vergütungsentscheidungen trans­pa­rent
    doku­men­tie­ren?

 

Unsere Trainingsprogramme unter­stüt­zen Unternehmen dabei, die­se Fragen struk­tu­riert zu beant­wor­ten und die Anforderungen des Gesetzes pra­xis­nah umzusetzen.

Was regelt das
Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz ver­folgt das Ziel, Entgeltunterschiede
zwi­schen Frauen und Männern sicht­bar zu machen und lang­fris­tig abzu­bau­en. Ein zen­tra­les Instrument ist dabei der indi­vi­du­el­le Auskunftsanspruch von Beschäftigten.

Beschäftigte kön­nen Auskunft dar­über verlangen:

  • nach wel­chen Kriterien und Verfahren ihr
    Entgelt fest­ge­legt wird
  • wie hoch das Vergleichsentgelt für eine
    glei­che oder gleich­wer­ti­ge Tätigkeit ist

 

In der Regel erfolgt die­se Information über sta­tis­ti­sche Vergleichswerte, etwa den Median einer ent­spre­chen­den Vergleichsgruppe.
Der Anspruch gilt für Beschäftigte in Betrieben oder Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Das Auskunftsersuchen muss in Textform gestellt wer­den – bei­spiels­wei­se per E‑Mail.
Für grö­ße­re Unternehmen bestehen dar­über hin­aus zusätz­li­che Anforderungen, etwa im Hinblick auf inter­ne Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit oder Berichtspflichten.

Entgelttransparenzgesetz im Unternehmen Unsere Trainingsprogramme unter­stüt­zen Unternehmen dabei, die­se Fragen struk­tu­riert zu beant­wor­ten und die Anforderungen des Gesetzes pra­xis­nah umzusetzen. 

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